Gesundheit hat für uns höchste Priorität – unsere Covid 19 Maßnahmen:

Sehr geehrte Hotelgäste,

für Ihren Aufenthalt im Theater Hotel &  Suites Wien haben wir uns Maßnahmen für Ihre Sicherheit sowie auch für die Sicherheit unserer MitarbeiterInnen überlegt. Da es täglich Änderungen geben kann, möchten wir im Vorhinein darauf hinweisen, dass wir dieses Konzept immer wieder an die neuen Bestimmungen anpassen.

Aktueller Stand (Mittwoch, 16.02.2022 / Änderungen vorbehalten / freiwillige Aufzählung – es gelten immer vorrangig die Gesetzesvorgaben):

  • Grundsätzliches / gilt bis 4. März 2022:
    • Registrierung der Personen / Erfassung der Kontaktdaten vor Ort
    • Bis 18. Feburar 2G-Regel (Geimpft bzw. Genesen), ab 19. Februar 3G-Regel (unklar ist die Definition der 3G-Regelung!)
    • Indoor-FFP2-Maskenpflicht
    • für alle Bereiche gilt die Sperrstunde von 24:00 Uhr.
  • Spezielle Informationen / gilt bis 4. März 2022:
    • Sperrstunde
      • für alle Bereiche im Hotel, gilt die gesetzlich vorgebebene Sperrstunde von 24:00 Uhr.
    • FFP2-Maskenpflicht
      • diese gilt im gesamten Hotel (Hotellobby, Gänge, Lifte, udgl.),
      • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr brauchen keine Maske.
      • Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr reicht ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) aus.
      • bei Zusammenkünften – wenn der Abstand von 2m unterschritten wird – gilt eine MaskenPflicht.
    • Ausnahmen von der 2-G-Regelung
      • Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr
      • Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter (von 12 J. bis zur 9. Schulstufe) sind der 2G-Regelung mit dem vollständigen Schul-Ninja-Pass gleichgestellt.
      • Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In solchen Fällen ist ein Nachweis einer befugten Stelle über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, zusammen mit einem ärztlichen Attest vorzuweisen. Gültigkeit des PCR-Tests muss über die gesamte Aufenthaltsdauer vorhanden sein. Seit Freitag 21.01. darf statt PCR-Testergebnis auch ein amtlicher Antigen-Selbsttest (welcher in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst ist) vorgezeigt werden.
    • Regelung für die Semester-Ferien für Kinder bis 15 Jahre (welche ab dem 1.9.2006 geboren sind):
      • Es gibt für die österreichischen Schulferien einen Holiday-Ninja-Pass für nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Jugendliche im schulpflichtigen Alter (von 12 bis 15 Jahren) aus dem In- und Ausland, um auch ohne vollständige Impfung einen offiziell anerkannten 2G-Status in Österreich zu erlangen.
      • Der Holiday-Ninja-Pass wird in englischer und deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und ist nur in diesen beiden Sprachen als Zutrittsnachweis gültig. Es gelten als Nachweise nur amtliche Antigen- oder PCR-Tests, die mitzuführen sind.
      • Detaillierte Informationen finden sind im Internet unter  https://www.sichere-gastfreundschaft.at/holiday-ninja-pass/
  • Lockerungen ab Samstag 19. Februar
    • Es wird in der Gastronomie und der Beherbergung wieder die 3-G-Regel eingeführt. Dies gilt auch für Thermen und weitere Freizeitbetriebe sowie für Veranstaltungen – demnach gilt dann in all jenen Bereichen, wo derzeit noch die 2-G-Regel gilt dann die 3-G-Regel.
    • Wie die 3G-Regelung definiert ist, ist noch unklar. Bisher war bekannt, dass für 3G ein PCR-Test 48h gültig ist, und bei Nichtermöglichung eines PCR-Test ein amtlicher Antigentest 24h Gültigkeit hat. Hier verweisen wir auf die demnächst zu veröffentlichenden Verordnungen!!
    • Es gilt weiterhin die generelle FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
    • Die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt bestehen
  • Ausblick auf 5. März
    • Gemäß Aussendung des Tourismusministeriums:
      Ab 5. März 2022 werden alle Corona-Maßnahmen weitestgehend aufgehoben:
    • Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wieder erlaubt
    • Auch das Konsumationsverbot bei Veranstaltungen und Fach- und Publikumsmessen wird gänzlich aufgehoben
    • FFP2-Masken-Pflicht gilt weiterhin in höchst vulnerablen Bereichen (beispielsweise in Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zum Beispiel in Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel)
    • In allen anderen Bereichen gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Masken-Empfehlung
    • Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte sind überall beizubehalten
    • Allgemeines
    • Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der vorgegebenen und ausgehängten Hinweise im gesamten Hotel.
    • Wir als Betrieb haben für alle Gast- und Mitarbeiter-Bereiche ein Covid-Präventionskonzept erstellt. Unsere MitarbeiterInnen sind entsprechend geschult, Hinweisschilder sind ausgehängt und die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft.
    • Wir können Ihnen versichern, dass wir gemäß den Umständen, ein Optimum schaffen werden, um Ihnen einen schönen Aufenthalt bieten zu können.

Stand: 16.02.22, Änderungen jederzeit vorbehalten kein Anspruch auf Vollständigkeit